Berufsvertretung
Durch die Innungen, Landesinnungsverbände und den Bundesinnungsverband wird der Beruf gegenüber den staatlichen Behörden vertreten.
Zum Beispiel:
- Beratung in fachlichen, wirtschaftlichen und juristischen Fragen.
- Berufspolitisches Mitspracherecht für den Beruf bei Behörden und Ministerien.
- Wichtig ist auch die Aktualisierung der Aufgabenbereiche
- unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung in der Medienwelt und Vermittlung dieser Inhalte für den Beruf der Fotografen/Fotografin.
Daraus entstand zum Beispiel auch die zur Zeit gültige Verordnung – die Ausbildung nach Schwerpunkten der jeweiligen Ausbildungsbetriebe.
Diese Schwerpunktbereiche sind zur Zeit:
- Portraitfotografie
- Produktfotografie
- Architektur-, Industriefotografie
- Wissenschaftsfotografie
Die Schwerpunktbereiche sind Erleichterungen bei den Prüfungsanforderungen in Bezug auf die jeweiligen Dienstleistungen des Ausbildungsbetriebes. Im Abschlusszeugnis werden diese Schwer-punkte nicht eingetragen.