Berufsvertretung

Durch die Innungen, Landesinnungsverbände und den Bundesinnungsverband wird der Beruf gegenüber den staatlichen Behörden vertreten.

Zum Beispiel:

  • Beratung in fachlichen, wirtschaftlichen und juristischen Fragen.
  • Berufspolitisches Mitspracherecht für den Beruf bei Behörden und Ministerien.
  • Wichtig ist auch die Aktualisierung der Aufgabenbereiche
  • unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung in der Medienwelt und Vermittlung dieser Inhalte für den Beruf der Fotografen/Fotografin.

Daraus entstand zum Beispiel auch die zur Zeit gültige Verordnung – die Ausbildung nach Schwerpunkten der jeweiligen Ausbildungsbetriebe.

Diese Schwerpunktbereiche sind zur Zeit:

  • Portraitfotografie
  • Produktfotografie
  • Architektur-, Industriefotografie
  • Wissenschaftsfotografie

Die Schwerpunktbereiche sind Erleichterungen bei den Prüfungsanforderungen in Bezug auf die jeweiligen Dienstleistungen des Ausbildungsbetriebes. Im Abschlusszeugnis werden diese Schwer-punkte nicht eingetragen.

Mitgliederbereich KHS
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